
Erläuterung wichtiger Begriffe aus den Bereichen Schifffahrt, Schiffsbeteiligungen und Geschlossene Fonds
            
            

Abfindung / Abfindungsguthaben
Für die Beendigung einer Rechtsstellung, z.B. der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft als Gesellschafter, durch die Gesellschaft zu zahlender Geldbetrag.
Ablieferung
Zeitpunkt, zu dem die Werft bzw. der Verkäufer das Schiff an die Beteiligungsgesellschaft übergibt und das Eigentum auf die Gesellschaft übergeht.
Abschreibung
Nach handelsrechtlichen Vorschriften berechneter Wertverlust eines Vermögensgegenstandes, der keine Auswirkung auf die Liquidität hat, der jedoch als Aufwendung zu einer Minderung des Jahresergebnisses führt (steuerlich: Absetzungen für Abnutzung ''AfA'').
Abtretung
Vertraglich vereinbarte Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger (§§ 398 ff. BGB).
Abwracken
(Sachgemäße) Verschrottung eines Schiffes nach der Betriebsphase.
Abzinsung
Ermittlung der bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen, die bereits bei der Ausgabe von dem künftigen Rückzahlungswert abgezogen werden. Der Abzinsungsbetrag entspricht somit dem Betrag zwischen Ausgabepreis und höherem Nennwert.
Aframax-Tanker
Bezeichnung für Tanker mit einer Tragfähigkeit zwischen 80.000-120.000 tdw. Der Afra (="Average Freight Rate Assessment") ist ein Index, der von den Ölgesellschaften unternehmensintern für die Berechnung von Ölfrachtraten benutzt wird.
Agio
Preisaufschlag auf den Beteiligungsbetrag, mit dem ein Teil der Vertriebskosten abgedeckt wird.
Ankaufsrecht
Recht, einen Gegenstand innerhalb einer bestimmten Zeit zu einem bestimmten Preis und unter bestimmten Bedingungen zu erwerben. Im Gegensatz zum Vorkausfrecht ist das Ankaufsrecht gesetzlich nicht geregelt.
Anlaufkosten
Kosten, die bei Gründung bzw. Start eines Unternehmens oder Konzeption eines Fonds entstehen (z.B. Kosten für Rechtsberatung, steuerliche Beratung, Notarkosten und andere Gebühren).
Anleger
Person, die sich an der Fondsgesellschaft beteiligt. Der Begriff wird zumeist synonym mit Gesellschafter, Kommanditist oder Zeichner verwendet. Seine Haftung ist auf die Höhe der gezeichneten Einlage begrenzt.
Annuität / Annuiätendarlehen
Darlehen mit konstantem Rückzahlungsbetrag, der sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Der Betrag bleibt immer gleich hoch, wobei der Anteil der Tilgung wächst und der Anteil der Zinsen entsprechend sinkt.
Anschlussfinanzierung
Nach Ablauf einer bestehenden Finanzierung sich anschließende Finanzierung.
Anteilsfinanzierung
Persönlicher Kredit, den der Anleger zur teilweisen Finanzierung seiner Fondsbeteiligung aufnimmt un der i.d.R. auf die Bonität des Zeichners abgestellt ist.
Ausflaggung
Eintragung eines Schiffes in das Schiffsregister eines anderen Staates, um Betriebskosten wie Personalkosten und Steuern zu reduzieren
und nicht den deutschen Bemannungsvorschriften unterworfen zu sein.
Ausgabepreis
Preis, den ein Anleger beim Kauf seiner Fondsanteile zahlt. Entspricht dem Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag (Agio).
Ausgleichfähiger Verlust
Dem Anleger zugewiesene steuerliche Verluste, die er bis zu 100 Prozent seiner geleisteten Kommanditeinlage plus Agio mit steuerlichen Gewinnen anderer Einkunftsarten ausgleichen kann (§ 15 a EStG). Nicht ausgeglichene (verrechenbare) Verluste können - zeitlich und betragsmässig unbegrenzt - vorgetragen und mit späteren Gewinnzuweisungen aus derselben Gesellschaft verrechnet werden.
Auszahlung
Geldbetrag, den eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern auszahlt. Die Auszahlungen einer Kommanditgesellschaft stellen handelsrechtlich und steuerlich sog. Entnahmen dar und können höher oder niedriger als der Gewinn sein. |