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Erläuterung wichtiger Begriffe aus den Bereichen Schifffahrt, Schiffsbeteiligungen und Geschlossene Fonds

 



Backbord
Linke Seite des Schiffes in Fahrtrichtung, rote Kennung (Gegenteil: Steuerbord).

BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Nachfolgebehörde der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel. Die Veröffentlichung eines Beteiligungsangebotes ist gemäß Verkaufsprospektgesetz erst nach der Prüfung und Gestattung des jeweiligen Verkaufsprospektes durch die BaFin zulässig. Die BaFin prüft hierbei die Vollständigkeit des Verkaufsprospektes; die Mindestangaben sind in der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) definiert.

Bare-Boat-Charter
Eine Form des Chartervertrages, bei dem ein Schiff ohne Besatzung und ohne Ausrüstung vermietet wird (engl. "bare" = nackt, bloß). Die Chartergesellschaft übernimmt alle mit dem Schiffsbetrieb verbundenen Schiffsbetriebskosten während des Charterzeitraumes.

Bareinlage
Dieser Teil der Fondsbeteiligung ist vom Anleger bar, eventuell in Raten, zu erbringen. Bareinlage zuzüglich eventueller Anteilsfinanzierung.

Bauaufsicht
In der Regeln von dem Vertragsreeder beauftragtes Fachpersonal, welches die technisch einwandfreie, korrekte und termingerechte Ausführung des Schiffsbaus auf der Werft überwacht.

Baukosten
Baukosten setzen sich aus reinen Baukosten und Baunebenkosten zusammen. Baunebenkosten betragen i.d.R. rd. 20% der Baukosten. Die reinen Baukosten unterteilt man in Rohbau- und Ausbaukosten, wobei beide Positionen rund 50% der reinen Baukosten ausmachen.

Befrachter
Siehe Charterer

Befrachtungs- / Adresskommission
Vergütung für die Vermittlung der Charter (Adresskommission) in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (z. B. 2,5 %) der Charterrate.

Beirat
Gremium aus drei bis fünf Beiräten, das die Interessen der Kapitalanleger vertritt und mehrheitlich von ihnen aufgestellt und gewählt wird. Unterstützt und berät die Fondsgeschäftsführung nicht im Tagesgeschäft, sondern in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik und berichtet den Anlegern.

Beitritt
Der Anleger tritt der Beteiligungsgesellschaft mit dem in der Beitrittserklärung angegebenen Betrag durch Unterzeichnung bei. Erst durch die Annahme durch den Treuhänder ist der Beitritt wirksam.

Beitrittserklärung
Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als Anlage beigefügt ist.

Benchmark
Benchmarks (auch ''Milestones'' genannt) markieren die herausragenden Punkte in der Unternehmensentwicklung. Bei Erreichen dieser Punkte wird z.B. über eine weitere Kapitalzufuhr entschieden.

Bereederung
Technische und kommerzielle Betreuung eines Schiffes, wie Beschaffung und Einsatz des Seepersonals , Organisation von Ersatzteilen und Durchführung von Reparaturen, Abschluss von Versicherungen sowie Verproviantierung. In der Regel gehört auch die Organisation der Beschäftigung des Schiffes zur Bereederung.

Bereederungsvertrag
Wird zwischen der Beteiligungsgesellschaft und dem von ihr beauftragten Bereederer (siehe Vertragsreeder) geschlossen und beinhaltet den Umfang der vom Bereederer zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Vergütung hierfür.

Bereitstellungszinsen
Zinsen, die erhoben werden, wenn ein vereinbartes und zugesagtes Darlehen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen wurde.

Best Case (-Szenarium)
Zeigt auf, wie die Entwicklung nach einer strategischen Entscheidung bei idealen Umständen vor sich gehen würde, welche Schritte notwendig würden und wie hoch die Rendite in diesem Falle ausfallen würde.

Beteiligungsgesellschaft
Eigentümergesellschaft, meist in Form einer GmbH & Co. KG

Beteiligungsprospekt
Erklärende verbindliche Broschüre mit den wesentlichen Eckdaten und Verträgen der angebotenen Beteiligung.

Betriebsergebnis
Ergibt sich aus dem Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, also der Differenz zwischen z.B. den Chartereinnahmen und der Summe aus Schiffsbetriebskosten, Werftkosten, Bereederung und Befrachtung, Gesellschaftskosten sowie Zinsaufwendungen.

Betriebskosten
Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase während des laufend Betriebes eines Unternehmens anfallen.

Betriebsphase
Der Zeitraum bei einer Fondsgesellschaft, in der mit dem Fondsobjekt Einnahmen für den Fonds erzielt werden, in der Regel von der Fertigstellung bis zum Zeitpunkt der Veräußerung.

Blind Pool
Ein Anlagekonstrukt, bei dem zum Zeitpunkt der Investition noch nicht das Anlageobjekt und/oder die Investitionssumme feststehen.

Bonität
Zahlungsfähigkeit und -willigkeit von Personen und Unternehmen, die als Basis für deren Kreditwürdigkeit dient.

Break-even Point
Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmenvon der Verlust- in die Gewinnphase übergeht.

Bruttocharterrate
Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen Reederei und Charterer festgelegter Preis für die Überlassung eines Schiffes. Durchweg pro Tag (engl. "per day/p. d.") angegeben.

BRT (Brutto-Register-Tonne)
Gibt die Transportkapazität des Schiffes bei seefester Ladung an.

BRZ (Brutto-Raum-Zahl)
Maß, welches den gesamten umbauten Raum eines Schiffes angibt.

Buchwert
Zum Jahresende in den Geschäftsbüchern des Fonds ausgewiesener Wert eines Wirtschaftsgutes

Bugstrahlruder
Propeller in einem Unterwassertunnel im Vorderteil (Bug) des Schiffes. Ermöglicht Querbewegung oder Drehen des Schiffes und unterstützt Manöver in engen Revieren, z. B. Häfen.

Bulker (Bulk-Carrier)
Schiffe für den Transport von Massengut (engl. "bulk") wie Getreide, Erz, Kohle oder Rohöl.

Bunker
Treibstoff für ein Schiff

Bunkerkosten
Treibstoffkosten für ein Schiff.

 

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