
Erläuterung wichtiger Begriffe aus den Bereichen Schifffahrt, Schiffsbeteiligungen und Geschlossene Fonds
            
            

Gear
Ladegeschirr eines Schiffes.
Geldbeschaffungskosten
Kosten, die einer Bank bei der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Sie werden als Damnum bei den Konditionen berücksichtigt.
Germanischer Lloyd (GL)
International renommierte Klassifikationsgesellschaft, eine Art TÜV für Schiffsicherheit, -konstruktion, -technik, Meerestechnik, Zertifizierung nach international standardisierten Management und Qualitätssystemen
Geschlossener Fonds
Gesellschaften, die eine fest definierte Summe, das Fondskapital, zur Finanzierung größerer Investitionsprojekte an mehrere Anleger emittieren.
Geschäftsbesorgung
Jede (fremdnützige) Tätigkeit rechtsgeschäftlicher oder rein tatsächlicher Art.
Gesellschafter
Durch die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wird der Anleger zum Gesellschafter. Ist der Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft gegründet, werden die Gesellschafter auch Kommanditisten genannt.
Gesellschafterversammlung
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter. Wesentliches, durch den Gesellschaftsvertrag geregeltes Forum der Anlegermitbestimmung. Wird oft im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt.
Gesellschaftskosten
Verwaltungskosten für die Buchhaltung und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, Steuerberatung, Treuhandvergütung sowie die Komplementärvergütung.
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage. Regelt insbesondere Unternehmensziel, Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, Anteilsübertragung, Kündigung und Abfindungsguthaben sowie Auflösung (Liquidation) der Beteiligungsgesellschaft.
Gewinnzuweisung
Jedem Anleger wird - entsprechend dem vertraglich vereinbarten Anteil vom Jahresergebnis des Fonds - der steuerliche Gewinn übertragen (prozentualer Gewinn-/Verlustanteil, in der Regel in Höhe seines Anteils am Kommanditkapital).
Gleitzinsdarlehen
Im Gegensatz zu einem Festzinsdarlehen kann der Darlehensgeber bei einem Gleitzinsdarlehen die Zinsen jederzeit einseitg ändern.
GmbH & Co. KG
Rechtsform, die in ihrer Konstruktion eine Personengesellschaft und eine Kommanditgesellschaft ist und an der eine GmbH als Komplementärin, d.h. als persönlich haftende Gesellschafterin allein oder zusammen mit anderen Komplementären beteiligt ist.
Gross Margin
Rohertrag
Gründungskosten
Enthalten Kosten der Gesellschaftsgründung sowie Kosten im Zusammenhang mit der Fondskonzeption und Prospekterstellung. |