
Erläuterung wichtiger Begriffe aus den Bereichen Schifffahrt, Schiffsbeteiligungen und Geschlossene Fonds
            
            

Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Auch Investmentgesellschaft. Unternehmen, das Investmentfonds initiiert.
Kapitalkonto
Dient bei Personengesellschaften dem Ausweis des Eigenkapitals individuell für jeden Gesellschafter und spiegelt die Bewegungen der Kapitaleinzahlung, zugewiesene Ergebnisanteile sowie Auszahlungen bzw. weitere Einlagen wieder.
Kapitalrückfluss
Summe der an den Anleger gezahlten laufenden Auszahlungen, dem Anteil am Verkaufserlös des Schiffes und den Steuerminderungen.
Kasko
Schiffsrumpf ohne Aufbauten, Schiff ohne Ladung.
Kaskoversicherung
Versicherung gegen Schäden an Beförderungsmitteln des Versicherungsnehmers, z.B. Schäden am Rumpf oder Zubehör.
Kaufnebenkosten
Erwerbsnebenkosten, Gebühren für Notar, Makler, Grunderwerbsteuer etc.
Kiel
Der Kiel eines Schiffes, Bootes oder Luftschiffes ist das wichtigste tragende Bauelement. Bei Schiffen und Booten liegt der Kiel unten.
Klasse
Die von Klassifikationsgesellschaften erteilte und in Register und Zertifikate eingetrage Klasse definiert die Bauausführung und den Erhaltungszustand von Schiffskörper und Ausrüstung.
Klasseerneuerung
Neuerteilung der Klasse (siehe Klasse).
Klasselauf
Beschränkte Gültigkeitsdauer der Klasse, in der definierte reguläre und außerplanmäßige Besichtigungen zur Neuerteilung der Klasse (Klasseerneuerung) durchgeführt werden.
Klassezeichen
Buchstaben- und Zifferkombination, welche die Bauausführung und den Erhaltungszustand von Schiffskörper und Ausrüstung ausdrückt.
Klassifikationsgesellschaft
Eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik und Meerestechnik. Organ für die Zertifizierung nach international standardisierten Management- und Qualitätssystemen (z.B. ISO-Normen).
Knoten (kn)
Schiffsgeschwindigkeitseinheit gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten entspricht 1 Seemeile pro Stunde = 1,852 km/h.
Kommanditbeteiligung
Anteil eines Kommanditisten an einer Kommanditbeteiligung. Die Höhe der Kommanditbeteiligung ist i.d.R. für den Anteil des Kommanditisten am Ergebnis (Gewinn oder Verlust) und am Vermögen der Kommanditgesellschaft sowie für die Verwaltungsrechte des Kommanditisten (wie z.B. das Stimmrecht) von Bedeutung.
Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft, die zwei Arten von Gesellschaftern hat: Solche, die unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften (Komplementärin) und solche, deren Haftung auf eine bestimmte, im Handelsregister eingetragene Kapitaleinlage beschränkt ist (Kommanditisten).
Kommanditist
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (Personengesellschaft), der grundsätzlich nur bis zur Höhe seiner Kommanditeinlage haftet.
Kommanditkapital / Kommanditeinlage
Vom Kommanditisten eingebrachtes Kapital (Wert seiner Einlage in das Unternehmen).
Komplementärin
Vollhaftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft. Bei Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ist die Komplementärin eine GmbH und die Haftung ist somit auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.
Kontokorrentkredit
Mittel der kurzfristigen Fremdfinanzierung. Ein Kontokorrentkredit entsteht, wenn ein Kontoinhaber auch dann noch in einem definierten Umfang über sein Konto verfügen kann, wenn das Guthaben zur Bezahlung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht.
Kühlschiff
Spezialschiff für den Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleischprodukte oder Bananen. |