
Erläuterung wichtiger Begriffe aus den Bereichen Schifffahrt, Schiffsbeteiligungen und Geschlossene Fonds
            
            

Ladefähigkeit
Maximales Ladegewicht, das ein Schiff aufnehmen kann.
Ladegeschirr
Bordeigene Kräne, die unabhängig von vorhandenen technischen Einrichtungen in kleineren Häfen das Be- und Entladen ermöglichen.
Ladungsmengenkontrakt
Vereinbarung zwischen einem Charterer und einer Schifffahrtsgesellschaft über den Transport einer festgelegten Ladungsart und -menge innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu einer fixierten Rate.
Leistungsbilanz
Für geschlossene Fonds werden in der Leistungsbilanz die prospektierten und die realisierten jährlichen und kumulierten Fondsergebnissen dargestellt.
Leverage
Hebelwirkung; durch die Aufnahme von Fremdkapital kann der Gewinn und die Eigenkapitalrentabilität gesteigert werden, solange der Fremdkapitalzinssatz niedriger ist als die durchschnittliche Verzinsung des gesamten eingesetzten Kapitals.
Lineare Abschreibung
Abschreibung mit gleichen Beträgen bezogen auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts in Prozent. Gegensätzliche Methode ist die degressive Abschreibung.
Liniendienst
Im Gegensatz zur Trampschifffahrt der Einsatz von Schiffen nach Fahrplan mit festen Anlaufhäfen und Terminen. Die Häfen werden unabhängig vom Ladungsaufkommen bedient.
Liquidation
Beendigung der laufenden Geschäfte, Einziehung der Forderungen, Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld und Befriedigung der Gläubiger einer aufgelösten Gesellschaft (geregelt in §§ 145 bis 158 HGB).
Liquidität
Fähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. Zahlungsmittel können mehr oder weniger liquide sein, je nach dem wie schnell über sie verfügt werden kann.
Liquiditätsreserve
Geldmittelreserve der Beteiligungs- oder einer Fondsgesellschaft für unvorhergesehene Ausgaben.
Lloyd´s Register
Größte Klassifikationsgesellschaft der Welt mit Sitz in London.
LNG (Liquefied Natural Gas)
Englische Bezeichnung für verflüssigtes Erdgas. Sein Volumen reduziert sich so auf den 600ten Teil. Dadurch wird erst ein Transport von weit entfernten Erdgas-Lagerstätten wirtschaftlich.
LNG-Carrier
Engl.: "Liquified Natural Gas-Carrier"; Frachtschiff für den Transport von - durch Atmosphäre und Kühlung - verflüssigtem Gas.
Loss-of-hire
Übersetzt: Erlösausfall. In Zeitcharterverträgen wird die Unterbrechung der Zahlung des Charterentgeltes durch die Off-Hire Klausel geregelt. Diese sieht eine Einstellung der Zahlung durch den Charterer bei definierten Ereignissen vor, z.B. wenn das Schiff durch einen Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist. Dieses Risiko wird unter Berücksichtigung von Franchisen versichert.
Lumpsum
Pauschalfracht, die reiseabhängigen Kosten wie Treibstoffe, Hafen- und Kanalgebühren noch beinhaltet. |